mitgliedschaften

und beiträge

Beitragsordnung der Theater- und Konzertfreunde Dortmund e. V., beschlossen von der Mitgliederversammlung am 27. April 2015.

1. Allgemeines

Gemäß § 2 (3) der Satzung der Theater- und Konzertfreunde Dortmund e. V. (nachfolgend auch „Verein“ genannt) beschließen die Mitglieder des Vereins die Beitragsordnung. Es gilt die Beitragsordnung in der Fassung vom 27. April 2015.

 

2. Mitgliedschaften

Die Mitglieder unterstützen mit ihren Beiträgen die satzungsgemäßen Ziele des Vereins. Für neue Mitgliedschaften im Verein, die ab dem 01. Juli 2015 begründet werden, gelten folgende jährlich zu entrichtende Beträge:

  • „Piccolo Fortissimo“ (Ermäßigte Einzelmitgliedschaft) 40 €
  • „Solist Fortissimo“ (Einzelmitgliedschaft) 100 €
  • „Duett Fortissimo“ (Zweiermitgliedschaft: Ehe- oder Lebenspartner) 150 €
  • „Konzertmeister Fortissimo“ (Förderer) 500 €
  • „Dirigent Fortissimo“ (Pate) ab 3.000 €

Diese Mitgliedschaften berechtigen zu der Nutzung von Leistungen, Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins, die unter 4. aufgeführt sind.

 

3. Ehrenmitgliedschaft

Ehrenmitglieder sind in der Kategorie des ordentlichen Mitglieds (Einzelmitgliedschaft) von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit.

 

Bei Inanspruchnahme von Leistungen höherer Mitgliedschafts-Kategorien haben auch Ehrenmitglieder den entsprechenden Beitrag zu leisten. 

 

4. Leistungen des Vereins

Bei Leistungen, die mit *) gekennzeichnet sind, können zusätzliche Kosten anfallen.

 

„Piccolo Fortissimo“ (40 €)

Den ermäßigten Mitgliedsbeitrag dürfen entrichten:

Junge Menschen bis zum Jahr der Vollendung ihres 25. Lebensjahres 

Auf Antrag: Senioren ab dem Jahr der Vollendung ihres 65. Lebensjahres und Personen ohne Einkommen, bei Bedürftigkeit

 

„Solist Fortissimo“ (100 €)

  • Bevorzugtes Bezugsrecht für 1 ermäßigte Eintrittskarte für besonders hochwertige Veranstaltungen des Vereins, wie z. B. Opernball oder Galakonzert 
  • Ermäßigte Eintrittskarten für ausgewählte Veranstaltungen des Theater Dortmund, des Konzerthaus Dortmund und für die Eigenveranstaltungen des Vereins
  • Kartenservice für ausgewählte Veranstaltungen und Probenbesuche, zum Teil zu ermäßigten Konditionen 
  • Aktuelle Kulturnachrichten aus der Region (E-Mail)
  • Opern- und Konzertreisen*)
  • Teilnahme an Theater- und Kulturausflügen*) 
  • Künstlergespräche, Matineen*)

 

„Duett Fortissimo“ (150 €)

Leistungen wie zuvor, jedoch zusätzlich bzw. abweichend:

  • Bevorzugtes Bezugsrecht für 2 ermäßigte Eintrittskarten für besonders hochwertige Veranstaltungen des Vereins, wie z. B. Opernball oder Galakonzert
  • Programm „Kinderaugen“: 2 Besuche für bis zu 3 Kinder in der Kinderoper oder im Kinder- und Jugendtheater (KJT)

„Konzertmeister Fortissimo“ (500 €)

Leistungen wie zuvor, jedoch zusätzlich bzw. abweichend: 

 

  • Bevorzugtes Bezugsrecht für 4 ermäßigte Eintrittskarten für besonders hochwertige Veranstaltungen des Vereins, wie z. B. Opernball oder Galakonzert
  • Einladung zu Premierenfeiern
  • Kartenservice für ausgewählte deutschen Bühnen*), nach Verfügbarkeit
  • 2 Premierenkarten zu Veranstaltungen aller Sparten des Theater Dortmund nach Wahl (und Verfügbarkeit)
  • Nennung in ausgewählten Publikationen des Vereins

 „Dirigent Fortissimo“ (ab 3.000 €)

Leistungen wie zuvor, jedoch zusätzlich bzw. abweichend: 

  • Bevorzugtes Bezugsrecht für 12 ermäßigte Eintrittskarten für besonders hochwertige Veranstaltungen des Vereins, wie z. B. Opernball oder Galakonzert
  • Ehrentisch bei besonders hochwertigen Veranstaltungen des Vereins, wie z. B. Opernball oder Galakonzert
  • 6 Premierenkarten zu Veranstaltungen aller Sparten des Theater Dortmund nach Wahl (und Verfügbarkeit) 
  • Exklusiver Festspiel-Kartenservice*) nach Verfügbarkeit 
  • Nennung auf Lichttafeln im Theater Dortmund und in ausgewählten Publikationen des Vereins (auf Wunsch mit Logo)

Frühere Mitgliedschaften, die vor dem 01. Juli 2015 begründet wurden, bestehen unverändert fort.

 

5. Zahlung der Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31. März eines jeden Geschäftsjahres zu entrichten.

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 27. April 2015 beschlossen und tritt mit Wirkung zum 01. Juli 2015 in Kraft.

 

Dortmund, 27. April 2015

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